Leistungen
Private Stoffbesitzer können Ihre Maische ganzjährig und nach telefonischer Vereinbarung anliefern. Diese wird zum nächstmöglichen Termin von uns beim Hauptzollamt Stuttgart angemeldet. Bei der Anlieferung wird die Literzahl der Maische erfasst und das Anmeldeformular für die Brenngenehmigung und der Vertrag zwischen der Brennerei und dem Stoffbesitzer ausgefüllt. Die maximale Menge für einen Abtrieb sind 150 Liter; auch kleinere Einheiten sind möglich.
Das beste Preis-Leistungsverhältnis erhält der Stoffbesitzer, wenn die Brennblase jeweils mit dem Maximum der angegebenen Stoffmenge befüllt wird. Wir empfehlen, im Interesse unserer Kunden die angegebene Menge auszunutzen.
Die Brandweinsteuer ist direkt an das Zollamt zu überweisen, den Beleg bekommt der Stoffbesitzer direkt von dort.